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Liebe FERIEN-Gäste und Vertriebspartner,
im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus haben wir Ihnen nachfolgend die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Stornierungen sind lediglich gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen von FERIEN Touristik und Coral Travel möglich.
Seit dem 01. Juni 2022 spricht das Auswärtige Amt nur noch Reisewarnungen für Virusvariantengebiete aus.
Bitte achten Sie daher besonders auf die geltenden Einreisebestimmungen (s.u.).
Bitte beachten Sie, dass es in Zielgebieten trotz Aufhebung einer Reisewarnung aufgrund der außergewöhnlichen Umstände durch die Corona Pandemie immer noch vermehrt zu Flugstreichungen, Flugzeiten-/Flugplanänderungen sowie Hotelschließungen und spätere Hoteleröffnungen kommen kann – auch sehr kurzfristig. Wir bemühen uns, Ihnen in diesen Fällen schnellstmöglich eine angemessene Alternative anzubieten. Sollten wir Ihre Reise dennoch Corona bedingt absagen müssen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wir freuen uns darauf, Sie bald wieder als Reisegast bei uns begrüßen zu dürfen!
Ihr Team von FERIEN Touristik & Coral travel
Seit dem 01. Juni 2022 ist die Einstufung in Hochrisikogebiete entfallen. Einreisende nach Deutschland brauchen keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind, sofern die Einreise nicht aus einem Virusvariantengebiet erfolgt. Hier gelten nach wie vor die bestehenden strengen Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen.
Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet:
Reisende, die sich in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland auf http://www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Als Bestätigung erhalten Reisende ein PDF-Dokument, welches abgespeichert und digital oder als ausgedrucktes Dokument bei der Einreise mitzuführen ist und auf Verlangen vorgezeigt werden muss. Sollte das Dokument (digital oder ausgedruckt) beim Check-In nicht vorgezeigt werden können, kann der Check-In verweigert werden.
Alle Reisenden ab 12 Jahren müssen sich unabhängig vom Verkehrsmittel schon vor der Abreise auf das Coronavirus testen lassen (Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-NAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik), der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein). Ein Impf- oder Genesenennachweis reicht nicht aus. Flugreisende müssen das negative Testergebnis dem Beförderer vorlegen. Auch bei der Einreisekontrolle in Deutschland durch die Bundespolizei kann der Nachweis verlangt werden. Es werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt.
Reisende müssen sich eigenverantwortlich um eine rechtzeitige Testung kümmern und die Kosten für den Test selbst tragen. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein, wenn man eigenständig einreist. Bei Einreise mit Flugzeug, Fähre, Busunternehmen oder Bahn, darf der Test nicht älter als 48 Stunden ab Beginn der Beförderung sein.
Sollten Sie ein positives Testergebnis bekommen, informieren Sie uns oder unsere Partneragentur vor Ort bitte noch vor Ihrem ursprünglichen Abflug, sodass das Rückflugticket angepasst werden kann. Es können ggf. zusätzliche Kosten entstehen. Bei Information nach Abflug des ursprünglichen Rückfluges, müssen die Kosten eines neuen Rückfluges von den Reisenden getragen werden.
Wenn Sie über Coral Travel gebucht haben, werden wir die Übernahme der Hotelkosten für die Quarantäne prüfen und ggf. übernehmen, andernfalls sind diese selbst zu tragen. Sofern der von uns angebotene, frühestmögliche Rückflug abgelehnt wird, sind etwaige zusätzliche Hotelkosten von Ihnen zu übernehmen. Sollten Sie eine Corona Versicherung abgeschlossen haben, werden die Hotelkosten unabhängig vom gebuchten Veranstalter berechnet. Diese können an das Versicherungsunternehmen weitergeleitet werden.
Darüber hinaus müssen sich Einreisende aus einem Virusvariantengebiet grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause – oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort – begeben und vierzehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Alle – auch Genesene und Geimpfte – müssen die strikte 14-tägige Quarantäne einhalten; eine „Freitestungsmöglichkeit“ besteht hier vor dem Hintergrund der besonderen Gefährlichkeit der Virusvarianten nicht.
Wir möchten Sie hier über die aktuellen Einreisebestimmungen in unsere Zielgebieten informieren. Einige Länder fordern eine Online Registrierung vor der Einreise. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass FERIEN Touristik / Coral travel Ihre Daten nicht an das Gesundheitsministerium des entsprechenden Landes übermitteln wird. Ebenfalls finden Sie aktuelle Zertifizierungen und Gesundheitsmaßnahmen in den Hotels & Resorts von A-Z. Diese Angaben ergänzen und aktualisieren wir fortlaufend, sobald uns neue Informationen vorliegen. Dabei sind wir auch auf die Informationen der Bundesregierung, der einzelnen Reiseländer und Hotels angewiesen.
Aktuelle Einreisebeschränkungen können Sie auch bequem über die Internetseite der IATA abrufen.
Hier haben wir Ihnen einige wichtige Links zu Corona-Informationen zusammengestellt:
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Ägyptens.
Die Einreise unterliegt zurzeit keinen COVID-19-bedingten Einschränkungen.
An Flughäfen sind Temperaturmessungen möglich.
Der Flugverkehr findet eingeschränkt wieder statt. Die Weiter- oder Durchreise in andere Länder kann eingeschränkt oder mit einer Testpflicht vor Abreise verbunden sein. Die Vorschriften für die Durchführung dieser Tests können restriktiver sein, als das Zielland vorschreibt.
Zertifizierungen und Gesundheitsmaßnahmen in den Hotels & Resorts von A-Z
Offizielle Webseiten
Ägyptische Botschaft: https://egyptian-embassy.de
Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/aegyptensicherheit/212622
Aktuelle Einreisebestimmungen
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bulgariens.
Mit Wirkung vom 1. Mai 2022 werden alle pandemiebedingten Beschränkungen für die Einreise nach Bulgarien aufgehoben.
Zusätzliche Informationen zu Quarantänevorschriften, PCR Tests, etc.
Offizielle Webseiten
Bulgarisches Gesundheitsministerium: https://www.mh.government.bg/en
Seite der Deutschen Botschaft in Sofia: https://sofia.diplo.de/bg-de/aktuelles/-/2318146
Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/bulgariensicherheit/211834
Aktuelle Einreisebestimmungen
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung der Dominikanischen Republik.
Die Einreise aus Deutschland ist möglich. Alle Reisenden müssen zu Ein- und Ausreisezwecken ein einheitliches elektronisches Formular („E-Ticket“) ausfüllen. Ergänzende Hinweise erteilt die dominikanische Migrationsbehörde.
Die Vorlage eines Impfzertifikats bzw. eines negativen Coronatests ist derzeit keine Voraussetzung für die Einreise aus Deutschland. Allerdings gilt innerhalb des Landes vielerorts die Regel: geimpft oder getestet. Für die Einreise aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten kann die Vorlage eines Impfnachweises oder PCR-Tests erforderlich sein.
An den Flughäfen können stichprobenartige Gesundheitskontrollen (Temperaturmessungen) durchgeführt werden. Reisende sind verpflichtet, an diesen Verfahren mitzuwirken sofern sie keinen negativen PCR-Test oder Impfausweis vorlegen können. Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion müssen die Betreffenden ihre Kontaktdaten hinterlassen und sich in Quarantäne begeben. Das Gesundheitsministerium hat zu diesem Zweck Isolierstationen eingerichtet.
Zusätzliche Informationen zu Quarantänevorschriften, PCR Tests, etc.
Die Vorlage eines Impfnachweises über mindestens zwei Impfungen oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als sieben Tage sein darf, ist obligatorisch für den Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen wie Bars, Restaurants, Geschäften und zum öffentlichen Nahverkehr. Dies gilt auch für Veranstaltungen.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit werden weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Ihrem Urlaubsland bzw. Hotel getroffen. Dies kann je nach Destination und Region zu einigen Änderungen bzw. Leistungseinschränkungen aufgrund behördlicher Anweisungen in den Hotels führen, die Auswirkungen auf Hoteleinrichtungen, Außenanlagen, Verpflegungsleistungen und Aktivitäten haben können.
Zertifizierungen und Gesundheitsmaßnahmen in den Hotels & Resorts von A-Z
Weitere Informationen unter anderem auch zu Beschränkungen im Land, Hygieneregeln und Besonderheiten in bestimmten Regionen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts unter den Reise- und Sicherheitshinweisen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/dominikanischerepubliksicherheit/206146
Offizielle Webseiten
Informationen der dominikanischen Regierung: https://www.msp.gob.do/we und https://coronavirusrd.gob.do
Einreiseanmeldung: https://eticket.migracion.gob.do
Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/dominikanischerepubliksicherheit/206146
Aktuelle Einreisebestimmungen
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Griechenlands.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen und den geltenden Maßnahmen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece und werden auch über die kostenlose App VisitGreece zur Verfügung gestellt.
Am 1. Mai 2022 ist die Nachweispflicht über ein negatives Testergebnis, den Impf- oder Genesenenstatus entfallen.
Die Einreise ist über alle internationalen Flughäfen möglich. Reisen auf dem Seeweg sind in ganz Griechenland erlaubt und ankommende ausländische Schiffe jeglicher Art können in jeden griechischen Hafen einlaufen (siehe Ausnahmen unter „Reiseverbindungen“).
Einreisen auf dem Landweg sind über alle offiziellen Grenzstellen möglich.
Sollten Sie während Ihres Aufenthalts in Griechenland positiv auf COVID-19 getestet werden, wird eine mindestens fünftägige Quarantäne angeordnet. Die Quarantäne ist in der Regel im Hotelzimmer zu absolvieren. Für Individualreisende wird ein geeigneter, von den zuständigen Behörden bestimmter Aufenthaltsort zugewiesen. Die Zuweisung des Aufenthaltsorts kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Die deutschen Auslandsvertretungen haben keinen Einfluss auf dieses Verfahren. Fragen und Beschwerden können direkt an die griechische Zivilschutzbehörde, entweder telefonisch unter 0030-213-1510-100/171/172/186/196 oder per E-Mail gerichtet werden.
Zusätzliche Informationen zu Quarantänevorschriften, PCR Tests, etc.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit werden weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Ihrem Urlaubsland bzw. Hotel getroffen. Dies kann je nach Destination und Region zu einigen Änderungen bzw. Leistungseinschränkungen aufgrund behördlicher Anweisungen in den Hotels führen, die Auswirkungen auf Hoteleinrichtungen, Außenanlagen, Verpflegungsleistungen und Aktivitäten haben können.
Zertifizierungen und Gesundheitsmaßnahmen in den Hotels & Resorts von A-Z
Weitere Informationen unter anderem auch zu Beschränkungen im Land, Hygieneregeln und Besonderheiten in bestimmten Regionen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts unter den Reise- und Sicherheitshinweisen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/griechenlandsicherheit/211534
Testzentren
Offizielle Webseiten
Aktuelle Einreisebestimmungen
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Italiens, z.B. beim Online-Einreiseportal (in englischer Sprache).
Alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen für Italien sind aufgehoben. Damit ist für die Einreise nach Italien weder ein COVID-19-Nachweis noch eine vorherige Einreiseanmeldung erforderlich.
Bei Transit durch Österreichund durch die Schweiz sind die Bestimmungen dieser Länder zu beachten.
Zusätzliche Informationen zu Quarantänevorschriften, PCR Tests, etc.
Das Digitale COVID-Zertifikat der EU in Folge einer seit mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung ist nur zum Zwecke der Einreise nach Italien bis zu neun Monate gültig. Innerhalb Italiens, d.h. für den Zugang zu Dienstleistungen und Infrastrukturen, darf das Zertifikat nicht älter als sechs Monate sein. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU in Folge einer Genesung ist in Italien sechs Monate gültig – unabhängig von einer ggf. abweichenden Gültigkeit im Ausstellungsstaat.
Für Reisende aus dem Ausland, deren vollständige Impfung oder Genesung länger als sechs Monate zurückliegt, ist der Zugang zu Dienstleistungen bzw. Aktivitäten, für die in Italien der sog. „Super Green Pass“ (2G-Nachweis) erforderlich ist, nur mit einem zusätzlichen negativen Testergebnis (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden) gestattet. Diese zusätzliche Testpflicht gilt auch für Personen, die mit Impfstoffen geimpft wurden, die in Italien nicht zugelassen sind. Ausgenommen sind Personen, die nach der vollständigen Impfung entweder eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben oder vollständig geimpft und anschließend genesen sind. In diesen Fällen bleibt das Digitale COVID-Zertifikat der EU dauerhaft gültig.
In Italien gilt für Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres die 2G-Regel in Hotels und sonstigen Beherbergungsbetrieben, in Restaurants und Bars (auch im Außenbereich), in öffentlichen Verkehrsmitteln (Nah- und Fernreiseverkehr), in kulturellen und Freizeiteinrichtungen (Museen, Kinos, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Skianlagen u.a.), bei Sportveranstaltungen, Messen und Kongressen und in den Wintersportgebieten. Für internationale Flüge und den Transfer zwischen dem italienischen Festland und den italienischen Inseln ist ein 3G-Nachweis ausreichend.
Gleiches gilt für den Zugang zu öffentlichen Ämtern, Postämtern und Banken.
Mit Wirkung vom 1. April 2022 wird die COVID-19-Nachweispflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie für den Zugang zu Hotels, Außenbereichen von Restaurants, Museen, Geschäften, öffentlichen Ämtern, Postämtern und Banken abgeschafft. Im Fernverkehr, dem Innenbereich von Restaurants und bei Sportveranstaltungen im Freien gilt mit Wirkung vom 1. April 2022 die 3G-Regel. Für den Besuch von Freizeiteinrichtungen (z.B. Kinos, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Diskotheken) besteht die 2G-Regel zunächst fort.
Wenn Reisende während ihres Aufenthaltes in Italien positiv auf COVID-19 getestet werden, unterliegen sie den italienischen Quarantänebestimmungen. Die Quarantäne darf nicht ohne vorherige Genehmigung der italienischen Gesundheitsbehörden unterbrochen werden.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit werden weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Ihrem Urlaubsland bzw. Hotel getroffen. Dies kann je nach Destination und Region zu einigen Änderungen bzw. Leistungseinschränkungen aufgrund behördlicher Anweisungen in den Hotels führen, die Auswirkungen auf Hoteleinrichtungen, Außenanlagen, Verpflegungsleistungen und Aktivitäten haben können.
Weitere Informationen unter anderem auch zu Beschränkungen im Land, Hygieneregeln und Besonderheiten in bestimmten Regionen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts unter den Reise- und Sicherheitshinweisen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/italiensicherheit/211322
Offizielle Webseiten
Italienisches Gesundheitsministerium: https://www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus/dettaglioContenutiNuovoCoronavirus.jsp?lingua=italiano&id=5412&area=nuovoCoronavirus&menu=vuoto&tab=7
Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/italiensicherheit/211322
Aktuelle Einreisebestimmungen
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Jamaikas wie der Webseite der nationalen Tourismusorganisation. Derzeit bestehen keine Einreisebeschränkungen.
Zusätzliche Informationen zu Quarantänevorschriften, PCR Tests, etc.
Offizielle Webseiten
Einreisen nach Kroatien sind aus Deutschland, den EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten ohne pandemiebedingte Einschränkungen möglich.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit werden weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Ihrem Urlaubsland bzw. Hotel getroffen. Dies kann je nach Destination und Region zu einigen Änderungen bzw. Leistungseinschränkungen aufgrund behördlicher Anweisungen in den Hotels führen, die Auswirkungen auf Hoteleinrichtungen, Außenanlagen, Verpflegungsleistungen und Aktivitäten haben können.
Weitere Informationen unter anderem auch zu Beschränkungen im Land, Hygieneregeln und Besonderheiten in bestimmten Regionen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts unter den Reise- und Sicherheitshinweisen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/kroatiensicherheit/210072
Offizielle Webseiten
Informationen der Kroatische Regierung: https://mup.gov.hr/uzg-covid/deutsche/286213
Online Registrierung: https://entercroatia.mup.hr/
Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/kroatiensicherheit/210072
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei einer offiziellen Stelle Kubas.
Die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen eine COVID-19-Infektion sowie eines negativen Tests entfällt. Bislang war ein negativer PCR-Test verpflichtend. Alle Einreisenden müssen eine Erklärung zum Gesundheitszustand (Declaración Jurada de Salud) abgeben. Diese ist, zusammen mit weiteren Informationen zu Einreise und Zollangaben, verpflichtend online über das System „D’Viajeros“ abzugeben.
Stichprobenartig, im Verdachtsfall oder bei Reisenden aus Ländern mit erhöhtem Infektionsrisiko, können PCR- oder Antigen-Tests bei Einreise vorgenommen werden.
Einreisende, die Symptome zeigen, werden in eine Gesundheitseinrichtung gebracht. Dort wird ein PCR-Test durchgeführt. Die Kosten dafür tragen die Reisenden. In den Hotels werden sanitäre Kontrollen durchgeführt. Die Inhaber von Privatunterkünften sind verpflichtet, Gäste mit Symptomen an die Gesundheitsbehörden zu melden.
Positiv auf eine COVID-19-Infektion getestete Reisende werden in dafür vorgesehenen Einrichtungen auf eigene Kosten isoliert. Alle Kontaktpersonen müssen damit rechnen, zur Isolation und weiteren Untersuchung in dafür vorgesehene Einrichtungen (ebenfalls kostenpflichtig) gebracht zu werden.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit werden weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Ihrem Urlaubsland bzw. Hotel getroffen. Dies kann je nach Destination und Region zu einigen Änderungen bzw. Leistungseinschränkungen aufgrund behördlicher Anweisungen in den Hotels führen, die Auswirkungen auf Hoteleinrichtungen, Außenanlagen, Verpflegungsleistungen und Aktivitäten haben können.
Informationen der Kubanischen Regierung: https://www.presidencia.gob.cu/es/cuba/covid-19
Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/kubasicherheit/212208
Aktuelle Einreisebestimmungen
Die Einreise auf die Malediven ist für Touristen mit einer Buchungsbestätigung in einem Resort für die gesamte Dauer des Aufenthalts möglich. Visa werden bei Einreise kostenlos erteilt.
Die Abgabe einer elektronischen Einreiseerklärung, die vor Abflug auf der Internetseite der maledivischen Grenzbehörden ausgefüllt werden muss, ist verpflichtend.
Bei Einreise erfolgen Temperaturmessungen. Reisende mit COVID-19-Symptomen müssen sich einem kostenpflichtigen PCR-Test am Flughafen unterziehen. Darüber hinaus können stichprobenartige, kostenlose Tests durchgeführt werden. Positiv getestete Personen verbringen die notwendige Quarantäne, je nach Gesundheitszustand, im Resort oder in einer Quarantäneeinrichtung der maledivischen Regierung. Ausführliche Informationen zu den maledivischen Quarantänebestimmungen finden Sie auf der Internetseite des maledivischen Gesundheitsministeriums.
Den Quarantäneanordnungen der maledivischen Behörden ist Folge zu leisten. Die Kosten für Behandlung, Quarantäne und Tests werden gemäß den geltenden Regelungen vom Resort auf den Gast übertragen. Der Abschluss einer Ergänzungsversicherung, welche die Erstattung solcher Mehrkosten abdeckt, wird dringend empfohlen.
Zusätzliche Informationen zu Quarantänevorschriften, PCR Tests, etc.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit werden weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Ihrem Urlaubsland bzw. Hotel getroffen. Dies kann je nach Destination und Region zu einigen Änderungen bzw. Leistungseinschränkungen aufgrund behördlicher Anweisungen in den Hotels führen, die Auswirkungen auf Hoteleinrichtungen, Außenanlagen, Verpflegungsleistungen und Aktivitäten haben können.
Weitere Informationen unter anderem auch zu Beschränkungen im Land, Hygieneregeln und Besonderheiten in bestimmten Regionen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts unter den Reise- und Sicherheitshinweisen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/malediven-node/maledivensicherheit/220382
Offizielle Webseiten
Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/malediven-node/maledivensicherheit/220382
Gesundheitsministerium der Malediven: https://covid19.health.gov.mv/en/?c=0
Aktuelle Einreisebestimmungen
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Maltas.
Für Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr besteht eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises. Akzeptiert werden Impf-, Test- und Genesenennachweise.
Anforderung an die Nachweise:
Nachweise werden in Form des Digitalen COVID-Zertifikats der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert. Darüber hinaus werden auch nationale Impfnachweise einzelner Länder akzeptiert. Die vollständige Länderliste ist auf der Webseite der maltesischen Regierung veröffentlicht. Die nationalen Impfnachweise/-pässe von Ländern, die nicht auf der Liste geführt sind, werden nicht anerkannt, somit auch nicht der in Deutschland gebräuchliche gelbe Impfausweis.
In Malta erhaltene vollständige Impfungen sind drei Monate, und in Malta erhaltene Boosterimpfungen neun Monate gültig.
Reisende, die nicht über den notwendigen COVID-Nachweis verfügen, müssen am Flughafen einen PCR-Test auf eigene Kosten (120 EUR) vornehmen lassen und sich in ein vorgegebenes Quarantänehotel (100 EUR/Nacht) begeben. Personen, die ihren Wohnsitz nachweislich in Malta haben, können beantragen, eine ggf. erforderliche Quarantäne in einer anderen Unterkunft als dem Quarantänehotel zu verbringen. Eine Wiederausreise aus Malta ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums von 14 Tagen möglich. Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000 EUR geahndet werden.
Zusätzliche Informationen zu Quarantänevorschriften, PCR Tests, etc.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten müssen. Ein positives Testergebnis zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit werden weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Ihrem Urlaubsland bzw. Hotel getroffen. Dies kann je nach Destination und Region zu einigen Änderungen bzw. Leistungseinschränkungen aufgrund behördlicher Anweisungen in den Hotels führen, die Auswirkungen auf Hoteleinrichtungen, Außenanlagen, Verpflegungsleistungen und Aktivitäten haben können.
Weitere Informationen unter anderem auch zu Beschränkungen im Land, Hygieneregeln und Besonderheiten in bestimmten Regionen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts unter den Reise- und Sicherheitshinweisen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/maltasicherheit/211188
Offizielle Webseiten
Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/maltasicherheit/211188
EU digital Passenger Locator Form (dPLF): https://app.euplf.eu
Maltesisches Gesundheitsministerium: https://deputyprimeminister.gov.mt/en/health-promotion/covid-19/Pages/travel.aspx
Aktuelle Einreisebestimmungen
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Mexikos, zum Beispiel bei der mexikanischen Regierung.
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.
Zusätzliche Informationen zu Quarantänevorschriften, PCR Tests, etc.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit werden weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Ihrem Urlaubsland bzw. Hotel getroffen. Dies kann je nach Destination und Region zu einigen Änderungen bzw. Leistungseinschränkungen aufgrund behördlicher Anweisungen in den Hotels führen, die Auswirkungen auf Hoteleinrichtungen, Außenanlagen, Verpflegungsleistungen und Aktivitäten haben können.
Weitere Informationen unter anderem auch zu Beschränkungen im Land, Hygieneregeln und Besonderheiten in bestimmten Regionen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts unter den Reise- und Sicherheitshinweisen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/mexikosicherheit/213648
Offizielle Webseiten
Aktuelle Einreisebestimmungen
Bestimmungen zur Einreise nach Österreich ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Hinweise finden Sie auf der Website des österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Der Geltungszeitraum der österreichischen COVID-19-Einreiseverordnung 2021 ist zunächst bis einschließlich 31. Januar 2022 verlängert worden.
Binnengrenzkontrollen und die Kontrolle der coronaspezifischen Einreisevoraussetzungen finden stichprobenartig statt. Mit Verzögerungen an der Grenze bei Einreise nach Österreich muss gerechnet werden.
Zusätzliche Informationen zu Quarantänevorschriften, PCR Tests, etc.
In Österreich gilt in weiten Teilen des öffentlichen Lebens die FFP2-Maskenpflicht, etwa in der Gastronomie, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Veranstaltungen und bei Dienstleistungen aller Art.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit werden weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Ihrem Urlaubsland bzw. Hotel getroffen. Dies kann je nach Destination und Region zu einigen Änderungen bzw. Leistungseinschränkungen aufgrund behördlicher Anweisungen in den Hotels führen, die Auswirkungen auf Hoteleinrichtungen, Außenanlagen, Verpflegungsleistungen und Aktivitäten haben können.
Weitere detaillierte Informationen zu aktuellen Maßnahmen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Weitere Informationen unter anderem auch zu Beschränkungen im Land, Hygieneregeln und Besonderheiten in bestimmten Regionen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts unter den Reise- und Sicherheitshinweisen:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/oesterreich-node/oesterreichsicherheit/210962
Offizielle Webseiten
Infos zu Corona in Österreich: https://www.oesterreich.gv.at
Einreiseverordnung: https://
Einreiseformular: https://www.oesterreich.gv.at/themen/coronavirus_in_oesterreich/pre-travel-clearance.html
FAQ: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ–Reisen-und-Tourismus.html
Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/oesterreichsicherheit/210962
Aktuelle Einreisebestimmungen
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Portugals.
Für Einreisende auf dem Luft-, See- und Landweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften.
Mit Wirkung vom 1. Juli 2022 müssen bei der Einreise keine Test-, Impf- oder Genesenennachweise mehr vorgelegt werden.
Es wird bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38° C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
MADEIRA
Für die Einreise auf den Flughäfen, Häfen und Yachthäfen der Autonomen Region von Madeira gibt es keine Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Tourismusbehörde von Madeira.
Auch beim Reisen zwischen den Inseln gibt es derzeit keine weiteren Beschränkungen. Bei Transitaufenthalten auf dem Festland gelten zusätzlich die genannten Regelungen für das Festland Portugal.
Der Zugang zu Sport- und Kultureinrichtungen, Frisörgeschäften, Restaurants, Bars und Diskotheken ist auf Personen ab Vollendung des fünften Lebensjahres Jahren, die entweder geimpft (auch ohne Boosterimpfung) oder genesen sind oder einen Antigenschnelltest vorweisen können, der auf Madeira eine wöchentliche Gültigkeit besitzt und ab sofort kostenpflichtig ist, beschränkt. Beim Zugang zu Supermärkten oder anderen essentiellen Einrichtungen bzw. Dienstleistungen wie dem öffentlichen Nahverkehr gibt es ab sofort keine Zugangsbeschränkungen mehr. Zudem gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Raum, auch im Freien.
AZOREN
Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU unterliegen keiner Testpflicht. Alle anderen Einreisenden müssen entweder einen negativen PCR-Test, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde oder ein Antigen-Schnelltest, der nicht länger als 24 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde, vorlegen. Davon ausgenommen sind Kinder bis Vollendung des 12. Lebensjahrs. Bei Reisen zwischen den Inseln ist derzeit kein PCR-Test bzw. Antigen-Schnelltest erforderlich; dies kann sich jedoch je nach Risikoeinstufung der Herkunftsinsel kurzfristig ändern.
Bei Transitaufenthalten auf dem Festland gelten zusätzlich die genannten Regelungen für das Festland Portugal.
Die Häfen der Autonomen Region Azoren sind für Kreuzfahrttourismus wieder geöffnet. Der Landgang von Touristen ist nur im sogenannten „Bubble-System“ möglich (organisierte Gruppenausflüge mit besonderem Hygienekonzept).
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen, die von Insel zu Insel variieren können und unterschiedliche Maßnahmen nach sich ziehen können.
Zusätzliche Informationen zu Quarantänevorschriften, PCR Tests, etc.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren https://covid19.azores.gov.pt/?page_id=6304 und Madeiras https://www.madeira.gov.pt/Governo-Regional-Madeira/ctl/Read/mid/4829/InformacaoId/66153/UnidadeOrganicaId/9/CatalogoId/0
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit werden weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Ihrem Urlaubsland bzw. Hotel getroffen. Dies kann je nach Destination und Region zu einigen Änderungen bzw. Leistungseinschränkungen aufgrund behördlicher Anweisungen in den Hotels führen, die Auswirkungen auf Hoteleinrichtungen, Außenanlagen, Verpflegungsleistungen und Aktivitäten haben können.
Weitere Informationen unter anderem auch zu Beschränkungen im Land, Hygieneregeln und Besonderheiten in bestimmten Regionen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts unter den Reise- und Sicherheitshinweisen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/portugalsicherheit/210900
Testzentren
Offizielle Webseiten
Regierungsseite Portugal: https://covid19estamoson.gov.pt/new-state-of-emergency-measures
Einreiseformular Festland: https://portugalcleanandsafe.pt/en/passenger-locator-card
Gesundheitsbehörde Madeira: https://www.madeira.gov.pt/Covid19
Gesundheitsbehörde Azoren: https://covid19.azores.gov.pt
Einreiseformular Azoren: https://mysafeazores.com
Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/portugalsicherheit/210900
Aktuelle Einreisebestimmungen
Bei der Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien müssen derzeit keine COVID-19-bedingten Nachweise (weder EU-COVID-Zertifikat noch Einreiseformular des Spain Travel Health Portals) mehr vorgelegt werden.
Bei Einreise können noch Kontrollen durch die Gesundheitsbehörden durchgeführt werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die aktuellen Regelungen finden sich auf dem Spain Travel Health-Portal.
Die Grenzübergänge nach Ceuta (El Tarajal) und Melilla (Beni Enzar) werden schrittweise wieder geöffnet. Die genauen Bestimmungen finden sich in der Verordnung des spanischen Innenministeriums.
Balearen:
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Von Besuchern, die unmittelbar vom spanischen Festland oder den Kanaren auf die Balearen reisen, wird kein Test-, Impf- oder Genesungszertifikat verlangt. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Einreiseanmeldung, Testpflicht und Ausnahmen von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Bei Einreise aus anderen Teilen Spaniens oder bei Reisen zwischen einzelnen Kanarischen Inseln ist die Vorlage eines Impf-, Genesungs- oder Testzertifikats nicht mehr erforderlich. Die kanarische Regionalregierung hat nahezu alle Corona-Schutzbestimmungen bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt. Die in ganz Spanien geltende Maskenpflicht in geschlossenen Räumen gilt jedoch weiterhin auch auf den Kanaren.
Zusätzliche Informationen zu Quarantänevorschriften, PCR Tests, etc.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit werden weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Ihrem Urlaubsland bzw. Hotel getroffen. Dies kann je nach Destination und Region zu einigen Änderungen bzw. Leistungseinschränkungen aufgrund behördlicher Anweisungen in den Hotels führen, die Auswirkungen auf Hoteleinrichtungen, Außenanlagen, Verpflegungsleistungen und Aktivitäten haben können.
Zertifizierungen und Gesundheitsmaßnahmen in den Hotels & Resorts von A-Z
Weitere Informationen unter anderem auch zu Beschränkungen im Land, Hygieneregeln und Besonderheiten in bestimmten Regionen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts unter den Reise- und Sicherheitshinweisen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/spaniensicherheit/210534
Testzentren
Bitte melden Sie sich dafür mindestens 4 Tage vor Abreise bei MTS unter (00 34) 871551840 oder callcenter.spain@mtsglobe.com mit den folgenden Informationen: Name, Name des Hotels, Alter, Passnummer, Rückflugdatum, E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie den gewünschten Test (PCR Test).
Offizielle Webseiten
Spanisches Gesundheitsministerium/spanische Regierung: https://www.mscbs.gob.es
Einreiseformular: https://www.spth.gob.es
Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/spaniensicherheit/210534
Aktuelle Einreisebestimmungen
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Thailands.
Einreisen sind auf dem Luft- und Landweg für alle Reisenden möglich.
Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Reisende müssen sich über die Anwendung Thailand-Pass registrieren und hierüber eine Passkopie, einen Impfnachweis und einen Krankenversicherungsnachweis mit Deckungssumme in Höhe von 10.000 USD, die auch die Behandlung von COVID-19 einschließt, hochladen. Der über das Programm zur Verfügung gestellte QR-Code ist bei der Fluggesellschaft vor Abreise und bei der Einreise vorzuzeigen.
Nicht vollständig gegen COVID-19 geimpfte Reisende können unter den gleichen Bedingungen wie vollständig geimpfte Personen einreisen, wenn sie anstelle des Impfnachweises einen Nachweis über einen negativen PCR-Test oder offiziell durchgeführten negativen Antigentest über die Anwendung Thailand-Pass hochladen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Für Reisende mit thailändischer Staatsangehörigkeit besteht keine Pflicht zur Registrierung über den Thailand Pass mehr.
Eine Testpflicht nach Einreise besteht nicht mehr.
Einzelheiten zu in Thailand anerkannten Impfstoffen, Impferfordernissen von Minderjährigen und Genesenen sind auf der Website der Thailändischen Tourismus Assoziation veröffentlicht.
Für Reisende, die während ihres Aufenthaltes in Thailand positiv auf COVID-19 getestet werden, erfolgt unabhängig vom Impfstatus die weitere Isolierung und ggf. Behandlung in einem Krankenhaus oder einer anderen von der thailändischen Regierung dafür vorgesehenen Einrichtung. Diese Regelung gilt auch für betroffene Minderjährige.
Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer infizierten Person (Mitreisende) erfolgen. Die zum Teil sehr hohen Kosten für Quarantäne, Isolation und Behandlung sind selbst zu tragen. Reisende sollten im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer staatlich angeordneten Quarantäne oder Isolation auch bei symptomfreiem Krankheitsverlauf übernimmt. Die Deutsche Botschaft Bangkok hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
Zusätzliche Informationen zu Quarantänevorschriften, PCR Tests, etc.
Eine Liste zugelassener Quarantänehotels veröffentlicht die Thailändische Botschaft Berlin
Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden. Bei positivem PCR-Test erfolgt die weitere Isolierung und ggfs. Behandlung in einem Krankenhaus. Der Krankenhausaufenthalt und eine Behandlung sind kostenpflichtig. Eine Fortsetzung der Quarantäne im gebuchten Quarantänehotel ist dann nicht möglich. Die deutsche Botschaft hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit werden weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Ihrem Urlaubsland bzw. Hotel getroffen. Dies kann je nach Destination und Region zu einigen Änderungen bzw. Leistungseinschränkungen aufgrund behördlicher Anweisungen in den Hotels führen, die Auswirkungen auf Hoteleinrichtungen, Außenanlagen, Verpflegungsleistungen und Aktivitäten haben können.
Weitere Informationen unter anderem auch zu Beschränkungen im Land, Hygieneregeln und Besonderheiten in bestimmten Regionen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts unter den Reise- und Sicherheitshinweisen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/thailandsicherheit/201558
Offizielle Webseiten
Thailändische Tourismusbehörde: https://www.
Generalkonsulats in Frankfurt: https://www.
Thailändische Botschaft Berlin: http://german.thaiembassy.de/allgemeine-informationen
Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/thailandsicherheit/201558
Aktuelle Einreisebestimmungen
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Tunesiens.
Geimpfte Reisende müssen bei Einreise ein von den Behörden des Heimatlandes ausgestelltes Impfzertifikat vorlegen. Vollständig geimpft sind diejenigen, deren letzte Impfung mindestens 14 Tage vor der Einreise bzw. bei Impfung mit Johnson & Johnson mind. 28 Tage vor der Einreise abgeschlossen wurde.
Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende ab 18 Jahren müssen bei Einreise einen negativen, beim Check-in maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist. Alternativ kann auch ein Nachweis über einen negativen beim Check-in maximal 24 Stunden alten Antigenschnelltest vorgelegt werden
Der in englischer oder französischer Sprache ausgestellte Testnachweis ist in ausgedruckter Form vorzulegen. Das Dokument wird beim Flughafen Check-In geprüft und muss bei Ankunft den Verantwortlichen des Gesundheitsministeriums im Rahmen der Temperaturkontrolle übergeben werden.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen weder einen negativen Test noch einen Impfnachweis vorlegen.
Bei Einreise auf dem Seeweg – insbesondere mit Campingfahrzeugen – kann es aufgrund mangelnder einschlägiger Vorschriften der tunesischen Seite zu Schwierigkeiten kommen. Eine Einreise ohne Hotelbuchung und Rückfahrticket könnte verweigert werden.
Die tunesischen Behörden behalten sich das Recht vor, bei einreisenden Personen stichprobenartig Antigentests durchzuführen.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes, auch auf Facebook sowie auf der Internetseite vom tunesischenGesundheitsministerium
Zusätzliche Informationen zu Quarantänevorschriften, PCR Tests, etc.
Mit Wirkung vom 22. Dezember 2021 haben nur noch Personen, die im Besitz des tunesischen Gesundheitsausweises sind, Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Restaurants, Cafés, Flughafen, etc.. Personen, die aus dem Ausland kommen und dort geimpft wurden, können diesen Nachweis durch ein Ausweisdokument und einen Impfpass erbringen.
Es wird empfohlen, einen Ausdruck der Bestätigung der gegenseitigen Anerkennung von tunesischen und europäischen Impfzertifikaten des tunesischen Gesundheitsministeriums bei sich zu führen.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit werden weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Ihrem Urlaubsland bzw. Hotel getroffen. Dies kann je nach Destination und Region zu einigen Änderungen bzw. Leistungseinschränkungen aufgrund behördlicher Anweisungen in den Hotels führen, die Auswirkungen auf Hoteleinrichtungen, Außenanlagen, Verpflegungsleistungen und Aktivitäten haben können. Weitere Informationen unter anderem auch zu Beschränkungen im Land, Hygieneregeln und Besonderheiten in bestimmten Regionen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts unter den Reise- und Sicherheitshinweisen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tunesien-node/tunesiensicherheit/219024
Offizielle Webseiten
Aktuelle Einreisebestimmungen
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Türkei.
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen. Es bestehen derzeit keine COVID-bedingten Einreisebeschränkungen.
Für Reisen von der Türkei nach Deutschland gelten die Vorschriften der deutschen Einreiseverordnung. Dies wird beim Check-in überprüft.
Zusätzliche Informationen zu Quarantänevorschriften, PCR Tests, etc.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit werden weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Ihrem Urlaubsland bzw. Hotel getroffen. Dies kann je nach Destination und Region zu einigen Änderungen bzw. Leistungseinschränkungen aufgrund behördlicher Anweisungen in den Hotels führen, die Auswirkungen auf Hoteleinrichtungen, Außenanlagen, Verpflegungsleistungen und Aktivitäten haben können.
Ausländische Touristen sind von den in der Türkei geltenden Ausgangssperren ausgenommen. Touristische Leistungen wie Hotel, Transfer, Reiseleiterservice und Ausflüge sind nicht betroffen. Reisende dürfen sich sowohl im Hotel als auch außerhalb frei bewegen.
Weitere Informationen unter anderem auch zu Beschränkungen im Land, Hygieneregeln und Besonderheiten in bestimmten Regionen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts unter den Reise- und Sicherheitshinweisen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tuerkei-node/tuerkeisicherheit/201962
Schauen Sie sich dazu auch die passenden Infovideos an:
Airlines
Flughäfen
Zertifizierungen und Gesundheitsmaßnahmen in den Hotels & Resorts von A-Z
Offizielle Webseiten
Aktuelle Einreisebestimmungen
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland.
Vollständig geimpfte Flugreisende können in die USA einreisen. Ausnahmen von der Impfpflicht gibt es in wenigen Fällen.
Eine Testpflicht vor Abreise besteht nicht mehr.
Ausführliche Hinweise zu Einreise und Aufenthalt (auch zu Kreuzimpfungen) veröffentlich das Center of Disease Control – CDC
Vor dem Abflug in die USA muss ein Gesundheitsformular ausgefüllt werden.
Auch Personen, die sich lediglich zum Transit in den USA aufhalten, müssen einen Impfnachweis vorlegen.
Zusätzliche Informationen zu Quarantänevorschriften, PCR Tests, etc.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit werden weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Ihrem Urlaubsland bzw. Hotel getroffen. Dies kann je nach Destination und Region zu einigen Änderungen bzw. Leistungseinschränkungen aufgrund behördlicher Anweisungen in den Hotels führen, die Auswirkungen auf Hoteleinrichtungen, Außenanlagen, Verpflegungsleistungen und Aktivitäten haben können.
Weitere Informationen unter anderem auch zu Beschränkungen im Land, Hygieneregeln und Besonderheiten in bestimmten Regionen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts unter den Reise- und Sicherheitshinweisen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/usavereinigtestaatensicherheit/201382
Offizielle Webseiten
Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/usavereinigtestaatensicherheit/201382
Center for Diseases Control and Prevention (CDC): https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/travelers/index.html
US Botschaft und Konsulate in Deutschland: https://de.usembassy.gov/de/
Aktuelle Einreisebestimmungen
Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern. Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisevorschriften können bei den emiratischen Behörden, der emiratischen Botschaft in Berlin und der Fluggesellschaft erfragt werden.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicheru
Testpflichten vor Abflug sind u.a. abhängig von Abflugort, Impfstatus, Voraufenthalten und dem endgültigen Zielort. Konkrete Auskunft, welche Vorschriften im Einzelfall gelten, kann die Fluggesellschaft erteilen.
In der Regel gilt:
Flugreisende in die VAE müssen eine der nachfolgenden covidbedingten Einreisevoraussetzungen erfüllen:
Am Flughafen in Abu Dhabi sind Kinder unter 16 Jahren (Dubai unter 12 Jahren) von den zuvor genannten Voraussetzungen befreit.
Die Nachweise können von der Fluggesellschaft bereits beim Abflug kontrolliert werden.
Außerdem muss bei Ankunft in Abu Dhabi die COVID-19 Smart App AlHosn heruntergeladen werden, in Dubai die COVID-19-DXB Smart App.
Nach Ankunft in Dubai können stichprobenartig PCR-Tests durchgeführt werden. Kinder unter 12 Jahren sind von den Testerfordernissen ausgenommen.
Reisende nach Abu Dhabi müssen sich rechtzeitig vor Abflug auf dem Portal „ICA Smart Travel Service“ registrieren. Ausgenommen sind Transitreisende. Auf dem Portal können auch ausländische Impfzertifikate zwecks Anerkennung in den VAE hochgeladen werden (freiwillig). Eine Genehmigung der GDRFA oder ICA ist für Touristen, die in Dubai einreisen, nicht erforderlich.
Auf Grund auch kurzfristig eingeführter pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote (aktuell für Fluggäste nach Aufenthalt oder Transit in einigen afrikanischen Staaten) über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Transitfluggäste über die VAE müssen alle Bestimmungen des endgültigen Reiseziels erfüllen. Fluggäste im Transit aus bestimmten Ländern müssen eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test vorlegen.
Alle anderen Fluggäste im Transit müssen nur dann einen PCR-Test vorlegen, wenn der endgültige Zielort dies verlangt.
Zusätzliche Informationen zu Quarantänevorschriften, PCR Tests, etc.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit werden weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Ihrem Urlaubsland bzw. Hotel getroffen. Dies kann je nach Destination und Region zu einigen Änderungen bzw. Leistungseinschränkungen aufgrund behördlicher Anweisungen in den Hotels führen, die Auswirkungen auf Hoteleinrichtungen, Außenanlagen, Verpflegungsleistungen und Aktivitäten haben können.
Weitere Informationen unter anderem auch zu Beschränkungen im Land, Hygieneregeln und Besonderheiten in bestimmten Regionen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts unter den Reise- und Sicherheitshinweisen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/vereinigtearabischeemirate-node/vereinigtearabischeemiratesicherheit/202332
Ebenso werden in einigen Hotels Corona-Tests angeboten. Für weitere Informationen und ob es auch in Ihrem Hotel möglich ist, wenden Sie sich bitte direkt an die Rezeption Ihres Hotels.
Offizielle Webseiten
Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/vereinigtearabischeemirate-node/vereinigtearabischeemiratesicherheit/202332
Gesundheitsministerium VAE: https://www.mohap.gov.ae/en/Pages/default.aspx
Grüne Liste Abu Dhabi: https://visitabudhabi.ae/en/plan-your-trip/covid-safe-travel/permitted-countries
Aktuelle Einreisebestimmungen
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Zyperns. Für die Einreise in die Republik Zypern stellt die zyprische Regierung Informationen zur Verfügung.
Die Einreise in die Republik Zypern ist ohne zusätzliche COVID-19-bedingte Nachweise möglich.
Eine Online-Registrierung ist nicht nötig.
Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. Die Quarantäne soll sieben Tage dauern; falls der Reisende symptomfrei ist, erfolgt die Freigabe am Ende der sieben Tage ohne weiteren Test. Eine Freitestung ist am fünften Tag nach dem positiven Test mit einem PCR-Test möglich (der Test wird als Tag null gezählt), die Kosten für den Test müssen von dem Reisenden getragen werden. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern, z.B. detaillierte Informationen zu den Quarantänebestimmungen veröffentlicht die zyprische Regierung.
Zusätzliche Informationen zu Quarantänevorschriften, PCR Tests, etc.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit werden weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Ihrem Urlaubsland bzw. Hotel getroffen. Dies kann je nach Destination und Region zu einigen Änderungen bzw. Leistungseinschränkungen aufgrund behördlicher Anweisungen in den Hotels führen, die Auswirkungen auf Hoteleinrichtungen, Außenanlagen, Verpflegungsleistungen und Aktivitäten haben können.
Weitere Informationen unter anderem auch zu Beschränkungen im Land, Hygieneregeln und Besonderheiten in bestimmten Regionen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts unter den Reise- und Sicherheitshinweisen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/zypernsicherheit/210258
Offizielle Webseiten
Länderkategorisierung: https://www.visitcyprus.com/index.php/en/cyprus-covid19-travel-protocol
Weitere Informationen: https://www.pio.gov.cy/coronavirus/eng
Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/zypernsicherheit/210258