Allgemeine Geschäftsbedingungen Coral Travel

Coral Travel (eine Marke der Coral Touristik GmbH)

Wir bitten Sie, die AGB sorgsam durchzulesen. Die Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden/Reisenden und dem Reiseveranstalter

Coral Touristik GmbH
Emanuel-Leutze-Str. 8
40547 Düsseldorf

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde/Reisende Coraltravel den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reisebeschreibung und die ergänzenden Informationen (Hotelbeschreibung) von Coraltravel für die jeweilige Reise.

1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Coraltravel nicht bevollmächtigt, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vertraglichen Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesicherten Leistungen von Coraltravel hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

1.3 Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von Coraltravel herausgegeben werden, sind für Coraltravel und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden/Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Coraltravel gemacht wurden.

1.4 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Coraltravel den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.

1.5 Der Kunde/Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.6 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung durch Coraltravel zu Stande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Coraltravel dem Kunden/Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, sofern der Kunde/Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 EGBGB hat, da der Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

1.7 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von Coraltravel vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Coraltravel vor, an das Coraltravel für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots

zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Coraltravel die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt und Coraltravel ihn auf die Änderung hingewiesen hatte.

1.8 Die Reisebestätigung/Rechnung sowie der Sicherungsschein und sämtliche Reisedokumente werden per E-Mail an die in der Buchung hinterlegte E-Mailadresse versandt.

Die vertragsbezogene Kommunikation findet i.d.R. per Email, in unverschlüsselter Form statt, der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden. Über Änderungen der E-Mailadresse hat der Kunde Coraltravel unverzüglich zu informieren und ist verantwortlich für die regelmäßige Überwachung seines Email-Postfaches.

2. Bezahlung

2.1 Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen für Pauschalreisen sind gemäß § 651 k BGB bei der Swiss Re International SE, Niederlassung Deutschland, Arabellastr. 30, 81925 München insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird dem Kunden mit der Reisebestätigung/Rechnung der Pauschalreise zur Verfügung gestellt. Mit Vertragsabschluss und der Aushändigung des Sicherungsscheins wird für Flugpauschalreisen eine Anzahlung in Höhe von 35% des Reisepreises, mindestens jedoch € 50,– pro Person fällig.

Bei Nur-Hotel Buchungen wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, mindestens jedoch € 50,– pro Person fällig. Nur-Hotel und Nur-Flug Buchungen sind Einzelleistungen, somit erfolgt für diese keine Aushändigung eines Sicherungsscheins.

Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Nur-Flug Buchungen wird der vollständige Reisepreis sofort fällig.

2.2 Ist die Anzahlung oder die Restzahlung des Reisepreises fällig und hat der Kunde nicht vollständig bezahlt, behält sich Coraltravel vor, vom Reisevertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren. Voraussetzung dafür ist, dass Coraltravel dem Kunden vorab noch einmal unter Setzung einer angemessenen Frist auf die Zahlung hingewiesen hat. Für den Fall des Rücktritts wird Coraltravel seinen Schaden aufgrund einer Berechnung gemäß Ziffer 4 dieser Reisebedingungen gegenüber dem Kunden geltend machen.

2.3 Die Bezahlung der Reiseleistungen erfolgt ausschließlich direkt an Coraltravel, auch wenn die Buchung über ein Reisebüro erfolgt ist. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Rechnung/Reisebestätigung ersichtlichen Buchungsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten.

2.4 Der Reisepreis kann per Überweisung, SEPA-Basislastschrift (nur deutsches Konto möglich), Kreditkarte (Master und Visa), SOFORTÜberweisung und PayPal (nicht bei allen Buchungskanälen möglich) bezahlt werden.

2.5 SEPA Basislastschriftverfahren:

Wird die Zahlart SEPA-Basislastschriftverfahren gewählt, so erfolgt die Belastung der Anzahlung zwei (2) Bankarbeitstage nach Datum der Reisebestätigung unter Angabe der Mandatsreferenz und der Gläubiger-Identifikationsnummer: DE43FER00000780239.

Mit den gleichen Angaben wird die Restzahlung 30 Tage vor Abreise fällig und wird dem Kundenkonto einen (1) Bankarbeitstag nach der Fälligkeit belastet. Kosten für ________________________________________________________________________________ Seite 3/26

Rücklastschriften gehen zu Lasten des Kunden, so lange die Rücklastschrift nicht durch Coraltravel verursacht wurde.

Mit der Zusendung des Mandates an den Kunden, gilt dieses zugunsten von Coraltravel als erteilt. Coraltravel benötigt kein unterschriebenes Mandat vom Kunden.

Der Kunde ist verpflichtet, zum Fälligkeitsdatum eine ausreichende Deckung auf dem von ihm im Rahmen der Mandatserteilung mitgeteilten Konto sicherzustellen.

2.6 Bei Zahlung mit Kreditkarte werden die Anzahlung, sowie der Restbetrag automatisch zu dem jeweiligen Fälligkeitstermin dem Kreditkarten- bzw. Bankkonto belastet. Eine Zahlung per Kreditkarte ist nur möglich, wenn der Karteninhaber zugleich auch Reiseteilnehmer ist. Gleichfalls bitten wir eventuelle Zahlungslimits der Kreditkarte zu beachten, damit die Zahlung fristgerecht erfolgen kann.

2.7 Bei kurzfristigen Buchungen, wenn zwischen Buchungsdatum und Abreisedatum weniger als 7 Tage liegen, ist die Zahlung des Gesamtreisepreises nur noch mit Kreditkarte, PayPal oder über unser ServiceCenter per SOFORTüberweisung möglich.

2.7.1 Bei Überweisungen aus dem Schweizer-Währungsraum, erheben wir eine Gebühr von € 15,– . Die Gebühr wird nach Buchung auf den Reisepreis aufgerechnet und auf der Rechnung ausgewiesen. Kreditkartenzahlungen oder die Nutzung von PayPal ist für den Schweizer-Währungsraum kostenlos.2.8 Nach der ersten Zahlungserinnerung wird für jede Mahnung eine Gebühr von € 10,– berechnet.

2.9 Die Original-Reiseunterlagen erhält der Kunde per Email. Nach schriftlicher Mitteilung können wir Ihnen die Reiseunterlagen auch per Post zu senden. Die Reiseunterlagen berechtigen erst nach vollständig eingegangener Zahlung zur Beförderung und Unterbringung.

2.10 Der Kunde ist dafür verantwortlich Coraltravel die korrekten Altersangaben von Kindern zu übermitteln. Maßgeblich ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Bei Kleinkindern unter 2 Jahren, ist das Alter am vertraglich vereinbarten Rückreisedatum ausschlaggebend. Sollte es aufgrund falscher Altersangaben zu Nachzahlungen kommen, wird Coraltravel diese dem Kunden in Rechnung stellen. Zusätzlich behält sich Coraltravel vor, in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 30 € zu erheben. Der Kunde kann nachweisen, dass Coraltravel keine oder geringere Bearbeitungskosten entstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass Leistungsträger vor Ort (insbesondere Fluggesellschaft oder Dienstleister der Unterbringung) bei falschen Altersangaben berechtigt sind, die Differenzen zum dem Preis der bei korrekter Altersangabe fällig gewesen wäre, nachzuerheben.

3. Leistungs- und Preisänderungen

3.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Coraltravel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde/Reisende berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Coraltravel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden/Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde/Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Coraltravel über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise gegenüber Coraltravel geltend zu machen. Wenn der Kunde/Reisende gegenüber Coraltravel nicht oder nicht innerhalb einer von Coraltravel gesetzten angemessenen Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde an hervorgehobener Stelle ausdrücklich hinzuweisen.

3.4 Coraltravel hat den Kunden/Reisenden vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten.

3.5 Über das Coraltravel Service Center kann die Beförderung von Sondergepäck im Flugzeug und beim Transfer vom Flughafen zum Hotel und zurück sowie deren Aufpreis angefragt werden.

3.6 Bei Beförderung von Kindern unter zwei Jahren im Flugzeug, haben diese keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und können nur in Begleitung einer Mitreisenden erwachsenen Person pro Kind befördert werden.

3.7 Direktflüge sind nicht immer „Non-Stop-Flüge“ und können Zwischenlandungen mit einschließen.

3.8 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der EU-VO Nr. 261/2004 sind nicht an den Veranstalter, sondern ausschließlich an den jeweiligen ausführenden Luftfahrtunternehmen(die Fluggesellschaft) zu richten.

4. Rücktritt durch den Kunden/Reisenden/Stornokosten

4.1 Der Kunde/Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Coraltravel unter der vorstehend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen, um Missverständnisse zu vermeiden, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2 Tritt der Kunde/Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Coraltravel den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Coraltravel, soweit der Rücktritt nicht von Coraltravel zu vertreten ist oder ein Fall unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

4.3 Coraltravel hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

a) Flugpauschalreisen

Bis 30. Tage vor Reiseantritt. – 25%,

vom 29. bis 22. Tag – 30%,

vom 21. bis 15. Tag – 40%,

vom 14. bis 8.Tag – 60%

vom 7. bis 4. Tag – 75%,

vom 3. bis 1. Tag – 85%,

am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt (no show) – 90% des Reisepreises.

b) Nur-Hotel Buchungen

Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt – 20%, vom 29. bis 15. Tag – 40%, vom 14. bis 7. Tag – 60%, vom 6. bis 3. Tag – 80%, vom 2. bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt (no show) – 95% des Reisepreises.

Zusätzlich zu beachten: Nur Hotel Buchungen jeweils zuzüglich € 15,– Bearbeitungsgebühr pro Person

c.) Nur Flug Buchungen

Bis 15. Tage vor Reiseantritt – 80%,

Ab dem 14. Tag vor Reiseantritt – 100%,

4.4 Coraltravel behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Coraltravel nachweist, dass höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Coraltravel verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.5 Die Rücknahme und Erstattung von Event Tickets (z.B. Eintrittskarten etc.) ist ausgeschlossen. Diese werden in voller Höhe berechnet.

4.6 Dem Kunden/Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Coraltravel nachzuweisen, dass Coraltravel kein oder ein niedrigerer Schaden entstand, als die von Coraltravel geforderte Pauschale. ________________________________________________________________________________ Seite 6/26

5. Umbuchungswünsche und Wechsel des Reisenden

5.1 Umbuchungen sind Änderungen des Reisetermines, des Fluges, des Ortes des Reiseantritts, des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsleistung, der Beförderungsart oder der Schreibweise des Namens. Ein Anspruch des Kunden/Reisenden nach Vertragsabschluss auf Umbuchung besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden/Reisenden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Coraltravel bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisendem erheben. Bis 30 Tage vor Reiseantritt € 30,- pro Reisendem zzgl. entsprechender Mehrkosten und Aufpreise, die durch die Leistungsträger berechnet werden. Umbuchungswünsche des Kunden/Reisenden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4.3 bis 4.6 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Eine Umbuchung ist jedoch für den Fall, dass Coraltravel keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber den Kunden/Reisenden gegeben hat, kostenlos möglich.

5.2 Bis 8 Tage vor Reisebeginn kann der Kunde/Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung des Reiseanmelders an Coraltravel. Coraltravel kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist Coraltravel berechtigt, für den hierdurch entstehenden Aufwand eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € 30,00 pro Vertragsübertragung zu verlangen. Weiterhin haften der Anmelder der Reise und die Ersatzperson für die hierdurch entstehenden tatsächlichen Kosten gesamtschuldnerisch. Coraltravel wird sich bemühen, bei den Fluggesellschaften und Hoteliers die entstehenden Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Aufgrund der Tarifbestimmungen vieler Fluggesellschaften ist es möglich, dass durch den Wechsel der Person des Reisenden Stornierungskosten für den Flug in Höhe von 100 % entstehen.

5.3 Im Falle einer Pauschalreise mit einer Linien- oder Lowcost-Fluggesellschaft ist eine Änderung des bei Buchung mitgeteilten Namens nicht möglich. Aufgrund der Tarifbestimmungen der Linien- und Lowcost-Fluggesellschaften ist eine Stornierung der Flüge gemäß der in 4.3. bis 4.6. aufgeführten Stornobedingungen erforderlich sowie eine Neubuchung. Im Falle der Buchung einer Flugpauschalreise mit Charterfluggesellschaft erheben wir im Falle eines Namenswechsels in jedem Falle eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 je Reisendem. Sofern nach den Bedingungen der Fluggesellschaft eine Stornierung des Fluges und eine Neubuchung erforderlich werden, sind die tatsächlich entstehenden Kosten zuzüglich der Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 je Reisendem vom Kunden zu tragen. Es ist daher zwingend notwendig, bei Buchung der Reise die korrekte Schreibweise aller Reiseteilnehmer, wie in den Ausweispapieren abgedruckt, anzugeben. ________________________________________________________________________________ Seite 7/26

6. Reiseversicherungen / Zug zum Flug

6.1 Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Coraltravel empfiehlt eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte.

6.2 Für alle Fern-Flugpauschalreisen ist die deutschlandweite An- und Abreise zu / ab Flughäfen in Deutschland zuzüglich Basel und Salzburg in der 2. Klasse der Deutschen Bahn bereits im Reisepreis inbegriffen.

Fern-Flugpauschalreiseziele Stand Dezember 2023: Dominikanische Republik, Kuba, Mexico, Malediven, Mauritius, Seychellen, Thailand, Vietnam, Sansibar, Sri Lanka

6.3 Zu allen übrigen Pauschalflugreisen kann ein Zug zum Flugvoucher (Rail & Fly) bis zur Fälligkeit der Restzahlung bzw. Gesamtzahlungen hinzugebucht werden. Der aktuelle Preis ist in den Verkaufssystemen ersichtlich.

6.4 Sämtliche Zug zum Flug Bedingungen siehe unter https://www.ferien-touristik.de/rail-and-fly/

6.5 Da bei öffentlichen Verkehrsmitteln Verspätungen oder Ausfälle nie ganz ausgeschlossen werden können, sollten Sie Ihre „Zug zum Flug“-Verbindung so wählen, dass Sie Ihren Abflughafen bequem erreichen. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Flughafen selbst verantwortlich. Die Bedingungen des jeweiligen Beförderungs-unternehmens haben keine Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten des Reiseveranstalters und der Reisenden gemäß dem Reisevertragsrecht und diesen ausführlichen Reisebedingungen.

6.6 Maßgeblich sind die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG.

6.5 Im Falle nicht genutzter Tickets ist keine Erstattung möglich.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde/Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

8. Rücktritt und Kündigung durch Coraltravel

Coraltravel kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde/Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig (u.a. wegen nicht rechtzeitigem Zahlungseingang, mangels Kontodeckung oder aufgrund Widerspruchs) verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

In diesem Falle behält sich Coraltravel den Anspruch auf den Reisepreis. Allerdings wird sich Coraltravel den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt wird, einschließlich der von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.

Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Kunde/Reisende.

9. unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände

Coraltravel kann vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, wenn der Vertrag aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht erfüllt werden kann. Coraltravel wird dann den Reisepreis unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt erstatten.

10. Mitwirkungspflichten des Reisenden

10.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde/Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der Coraltravel infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, ist der Kunde/Reisende weder berechtigt Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüchen nach § 651n BGB geltend zu machen. Der Kunde/Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel Coraltravel am Firmensitz in Düsseldorf zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. von Coraltravel wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Der Kunde/Reisende kann die Mängel jedoch auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10.2 Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern dieser erheblich ist, nach § 651 l BGB kündigen, hat er Coraltravel zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe von Coraltravel verweigert wird oder wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist.

10.3 Coraltravel weist den Kunden darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung in Zusammenhang mit Flugreisen nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige (PIR) der zuständigen Fluggesellschaft gegenüber anzuzeigen sind. Die Schadenanzeige muss bei Gepäckbeschädigungen innerhalb von sieben Tagen, bei Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung erfolgen. Sowohl die Fluggesellschaften als auch Coraltravel können Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn eine Schadensanzeige nicht vorliegt oder die Anzeige nicht fristgerecht erfolgte.

10.4 Der Kunde selbst ist verantwortlich für die rechtzeitige Anreise zu seinem Beförderungsmittel. Bei Flugreisen muss sich der Kunde mindestens 2 Stunden vor mitgeteilter Abflugzeit am Flughafen einfinden. Mögliche Verzögerungen bei der Anreise (z.B. Stau, Zugausfälle oder -verspätungen etc.) sind vom Kunden zu berücksichtigen.

11. Ausschluss von Ansprüchen

11.1 Coraltravel nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil.

Ansprüche nach den §§651i Abs. 3 Nr. 2, 4, 5, 6 und 7 BGB hat der Reisende/Kunde gegenüber Coraltravel geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht wurde.

11.2 Ansprüche des Reisenden/Kunden wegen Reisemängeln nach den §§ 651i BGB bis §651j BGB verjähren nach Ablauf von zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise.

Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

12. Verjährung

12.1 Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Coraltravel oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Coraltravel beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Coraltravel oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Coraltravel beruhen.

12.2 Die Verjährung nach Ziffer 12.1 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

12.3 Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden und Coraltravel Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder Coraltravel die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13. Beschränkung der Haftung

13.1 Die vertragliche Haftung von Coraltravel für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

13.2 Coraltravel haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich ________________________________________________________________________________ Seite 10/26

vermittelt wurden und die in der Leistungsausschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet sind, dass sie für den Kunden/Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Coraltravel sind. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651 y BGB bleiben unberührt. Coraltravel haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden den Kunden/Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich waren.

Bei diesen Fremdleistungen handelt es sich zum Beispiel um vermittelte Ausflüge, die Teilnahme an Sportkursen sowie der Besuch von Sport- oder sonstigen kulturellen Veranstaltungen.

14. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen

Coraltravel weist vor Reiseantritt auf Pass- und Visumerfordernisse sowie Gesundheitsvorschriften des vom Kunden/Reisenden gebuchten Reiselandes hin. Coraltravel haftet allerdings nicht für die rechtzeitige Erteilung sowie Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige Vertretung des Reiselandes, auch wenn der Kunde/Reisende Coraltravel mit der Besorgung beauftragt hat. Dies gilt nicht bei schuldhafter Verletzung eigener Pflichten. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch Coraltravel hat der Kunde/Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern Coraltravel sich nicht ausdrücklich zur Beschaffung von Visa oder sonstigen Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. Der Kunde/Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu den Lasten des Kunden/Reisenden. Der Kunde/Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Maßnahmen selbst rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird ausdrücklich verwiesen.

15. Informationen über ausführendes Luftfahrtunternehmen

Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen verpflichtet Coraltravel, den Kunden/Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird Coraltravel dem Kunden/Reisenden zumindest die Fluggesellschaft benennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität der Fluggesellschaft feststeht, wird diese dem Kunden/Reisenden mitgeteilt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird Coraltravel den Kunden/Reisenden so rasch wie möglich unterrichten. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften (sogenannte „Black-List“) sowie die Liste der vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigten Luftfahrtunternehmen sind als PDF-Dateien über die Internetseite www.lba.de in ihrer jeweils aktuellen Fassung für den Kunden/Reisenden abrufbar. 

16. Allgemeine Bestimmungen

16.1 Einzelheiten der Reise- und Hotelbeschreibung von Coraltravel entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Ein Irrtum wird vorbehalten. Erkennbare Druck- und Preisdarstellungs- und Rechenfehler berechtigen Coraltravel zur Anfechtung ihrer Willenserklärung, die zum Abschluss des Reisevertrages geführt hat.

16.2 Mit der Veröffentlichung neuer Online-Angebote oder neuer Ausdrucke des vermittelnden Reisebüros aus dem Reservierungssystem verlieren alle früheren Publikationen von Coraltravel über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

16.3 Auf den Reisevertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

16.4 Der Kunde/Reisende kann Coraltravel am Geschäftssitz in Düsseldorf verklagen. Für Klagen seitens Coraltravel gegen den Kunden/Reisenden ist der Wohnsitz des Kunden/Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Coraltravel maßgebend.

16.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der hier genannten übrigen Bedingungen zur Folge.

17. Datenschutz

Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz und Datenschutzerklärung entnehmen Sie unter www.ferien-touristik.de/datenschutz.

Stand 05.02.2024