Allgemeine Geschäftsbedingungen FERIEN Touristik

Wir bitten Sie, die AGB sorgsam durchzulesen. Die Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden/Reisenden und dem Reiseveranstalter

Coral Touristik GmbH
Emanuel-Leutze-Str. 8
40547 Düsseldorf

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde/Reisende Coral Touristik den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reisebeschreibung und die ergänzenden Informationen (Hotelbeschreibung) von Coral Touristik für die jeweilige Reise.

1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Coral Touristik nicht bevollmächtigt, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vertraglichen Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesicherten Leistungen von Coral Touristik hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

1.3 Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von Coral Touristik herausgegeben werden, sind für Coral Touristik und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden/Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Coral Touristik gemacht wurden.

1.4 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Coral Touristik den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.

1.5 Der Kunde/Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.6 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung durch Coral Touristik zu Stande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Coral Touristik dem Kunden/Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, sofern der Kunde/Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 EGBGB hat, da der Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

1.7 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von Coral Touristik vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Coral Touristik vor, an das Coral Touristik für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Coral Touristik die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt und Coral Touristik ihn auf die Änderung hingewiesen hatte.

1.8 Die Reisebestätigung/Rechnung sowie der Sicherungsschein und sämtliche Reisedokumente werden per E-Mail an die in der Buchung hinterlegte E-Mailadresse versandt.

Die vertragsbezogene Kommunikation findet i.d.R. per Email, in unverschlüsselter Form statt, der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden. Über Änderungen der E-Mailadresse hat der Kunde Coral Touristik unverzüglich zu informieren und ist verantwortlich für die regelmäßige Überwachung seines Email-Postfaches.


2. Bezahlung

2.1 Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen für Pauschalreisen sind gemäß § 651 k BGB bei der Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH, Sächsische Str.1, 10707 Berlin insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird dem Kunden mit der Reisebestätigung/Rechnung der Pauschalreise zur Verfügung gestellt. Mit Vertragsabschluss und der Aushändigung des Sicherungsscheins wird für Flugpauschalreisen eine Anzahlung in Höhe von 35% des Reisepreises, mindestens jedoch € 50,– pro Person fällig.

Bei Nur-Hotel Buchungen wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, mindestens jedoch € 50,– pro Person fällig. Nur-Hotel und Nur-Flug Buchungen sind Einzelleistungen, somit erfolgt für diese keine Aushändigung eines Sicherungsscheins.

Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Nur-Flug Buchungen wird der vollständige Reisepreis sofort fällig.

2.2 Ist die Anzahlung oder die Restzahlung des Reisepreises fällig und hat der Kunde nicht vollständig bezahlt, behält sich Coral Touristik vor, vom Reisevertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren. Voraussetzung dafür ist, dass Coral Touristik dem Kunden vorab noch einmal unter Setzung einer angemessenen Frist auf die Zahlung hingewiesen hat. Für den Fall des Rücktritts wird Coral Touristik seinen Schaden aufgrund einer Berechnung gemäß Ziffer 4 dieser Reisebedingungen gegenüber dem Kunden geltend machen.

2.3 Die Bezahlung der Reiseleistungen erfolgt ausschließlich direkt an Coral Touristik, auch wenn die Buchung über ein Reisebüro erfolgt ist. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Rechnung/Reisebestätigung ersichtlichen Buchungsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten.

2.4 Der Reisepreis kann per Überweisung, SEPA-Basislastschrift (nur deutsches Konto möglich), Kreditkarte (Master und Visa), SOFORTÜberweisung und PayPal (nicht bei allen Buchungskanälen möglich) bezahlt werden.

2.5 SEPA Basislastschriftverfahren:

Wird die Zahlart SEPA-Basislastschriftverfahren gewählt, so erfolgt die Belastung der Anzahlung zwei (2) Bankarbeitstage nach Datum der Reisebestätigung unter Angabe der Mandatsreferenz und der Gläubiger-Identifikationsnummer: DE43FER00000780239.
Mit den gleichen Angaben wird die Restzahlung 30 Tage vor Abreise fällig und wird dem Kundenkonto einen (1) Bankarbeitstag nach der Fälligkeit belastet. Kosten für Rücklastschriften gehen zu Lasten des Kunden, so lange die Rücklastschrift nicht durch Coral Touristik verursacht wurde.
Mit der Zusendung des Mandates an den Kunden, gilt dieses zugunsten von Coral Touristik als erteilt. Coral Touristik benötigt kein unterschriebenes Mandat vom Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet, zum Fälligkeitsdatum eine ausreichende Deckung auf dem von ihm im Rahmen der Mandatserteilung mitgeteilten Konto sicherzustellen.

2.6 Bei Zahlung mit Kreditkarte werden die Anzahlung, sowie der Restbetrag automatisch zu dem jeweiligen Fälligkeitstermin dem Kreditkarten- bzw. Bankkonto belastet. Eine Zahlung per Kreditkarte ist nur möglich, wenn der Karteninhaber zugleich auch Reiseteilnehmer ist. Gleichfalls bitten wir eventuelle Zahlungslimits der Kreditkarte zu beachten, damit die Zahlung fristgerecht erfolgen kann.

2.7 Bei kurzfristigen Buchungen, wenn zwischen Buchungsdatum und Abreisedatum weniger als 7 Tage liegen, ist die Zahlung des Gesamtreisepreises nur noch mit Kreditkarte, PayPal und SOFORTüberweisung möglich.

2.7.1 Bei Überweisungen aus dem Schweizer-Währungsraum, erheben wir eine Gebühr von € 15,– . Die Gebühr wird nach Buchung auf den Reisepreis aufgerechnet und auf der Rechnung ausgewiesen. Kreditkartenzahlungen oder die Nutzung von PayPal ist für den Schweizer-Währungsraum kostenlos.

2.8 Nach der ersten Zahlungserinnerung wird für jede Mahnung eine Gebühr von € 10,– berechnet.

2.9 Die Original-Reiseunterlagen erhält der Kunde per Email. Nach schriftlicher Mitteilung können wir Ihnen die Reiseunterlagen auch per Post zu senden. Die Reiseunterlagen berechtigen erst nach vollständig eingegangener Zahlung zur Beförderung und Unterbringung.

2.10 Der Kunde ist dafür verantwortlich Coral Touristik die korrekten Altersangaben von Kindern zu übermitteln. Maßgeblich ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Bei Kleinkindern unter 2 Jahren, ist das Alter am vertraglich vereinbarten Rückreisedatum ausschlaggebend. Sollte es aufgrund falscher Altersangaben zu Nachzahlungen kommen, wird Coral Touristik diese dem Kunden in Rechnung stellen. Zusätzlich behält sich Coral Touristik vor, in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 30 € zu erheben. Der Kunde kann nachweisen, dass Coral Touristik keine oder geringere Bearbeitungskosten entstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass Leistungsträger vor Ort (insbesondere Fluggesellschaft oder Dienstleister der Unterbringung) bei falschen Altersangaben berechtigt sind, die Differenzen zum dem Preis der bei korrekter Altersangabe fällig gewesen wäre, nachzuerheben.


3. Leistungs- und Preisänderungen

3.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Coral Touristik nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde/Reisende berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Coral Touristik in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden/Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde/Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Coral Touristik über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise gegenüber Coral Touristik geltend zu machen. Wenn der Kunde/Reisende gegenüber Coral Touristik nicht oder nicht innerhalb einer von Coral Touristik gesetzten angemessenen Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde an hervorgehobener Stelle ausdrücklich hinzuweisen.

3.4 Coral Touristik hat den Kunden/Reisenden vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten.

3.5 Über das Coral Touristik Service Center kann die Beförderung von Sondergepäck im Flugzeug und beim Transfer vom Flughafen zum Hotel und zurück sowie deren Aufpreis angefragt werden.

3.6 Bei Beförderung von Kindern unter zwei Jahren im Flugzeug, haben diese keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und können nur in Begleitung einer Mitreisenden erwachsenen Person pro Kind befördert werden.

3.7 Direktflüge sind nicht immer „Non-Stop-Flüge“ und können Zwischenlandungen mit einschließen.

3.8 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der EU-VO Nr. 261/2004 sind nicht an den Veranstalter, sondern ausschließlich an den jeweiligen ausführenden Luftfahrtunternehmen(die Fluggesellschaft) zu richten.


4. Rücktritt durch den Kunden/Reisenden/Stornokosten

4.1 Der Kunde/Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Coral Touristik unter der vorstehend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen, um Missverständnisse zu vermeiden, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2 Tritt der Kunde/Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Coral Touristik den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Coral Touristik, soweit der Rücktritt nicht von Coral Touristik zu vertreten ist oder ein Fall unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

4.3 Coral Touristik hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

a) Flugpauschalreisen

Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt – 30%,
vom 29. bis 15. Tag – 65%,
vom 14. bis 7. Tag – 75%,
vom 6. bis 3. Tag – 85%,

vom 2. bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt (no show) – 95% des Reisepreises.

Die Fluggesellschaften gewähren bei den gebuchten günstigen Flugtarifen häufig keine Stornierungsmöglichkeit. Wenn durch die Fluggesellschaft Erstattungen erfolgen, werden diese an den Kunden weitergegeben.

b) Nur-Hotel Buchungen

Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt – 20%,
vom 29. bis 15. Tag – 40%,
vom 14. bis 7. Tag – 60%,
vom 6. bis 3. Tag – 80%,

vom 2. bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt (no show) – 95% des Reisepreises.

Zusätzlich zu beachten: Nur Hotel Buchungen jeweils zuzüglich € 15,– Bearbeitungsgebühr pro Person

c) Nur-Flug Buchungen

Bis 15. Tage vor Reiseantritt – 80%,
Ab dem 14. Tag vor Reiseantritt – 100%,

4.4 Coral Touristik behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Coral Touristik nachweist, dass höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Coral Touristik verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.5 Die Rücknahme und Erstattung von Event Tickets (z.B. Eintrittskarten etc.) ist ausgeschlossen. Diese werden in voller Höhe berechnet.

4.6 Dem Kunden/Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Coral Touristik nachzuweisen, dass Coral Touristik kein oder ein niedrigerer Schaden entstand, als die von Coral Touristik geforderte Pauschale.


5. Umbuchungswünsche und Wechsel des Reisenden

5.1 Umbuchungen sind Änderungen des Reisetermines, des Fluges, des Ortes des Reiseantritts, des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsleistung, der Beförderungsart oder der Schreibweise des Namens.
Ein Anspruch des Kunden/Reisenden nach Vertragsabschluss auf Umbuchung besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden/Reisenden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Coral Touristik bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisendem erheben. Bis 30 Tage vor Reiseantritt € 30,- pro Reisendem zzgl. entsprechender Mehrkosten und Aufpreise, die durch die Leistungsträger berechnet werden. Umbuchungswünsche des Kunden/Reisenden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4.3 bis 4.6 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Auch dann, wenn ein Linienflug Bestandteil der Pauschalreise ist, ist eine Umbuchung nur durch Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4.3 bis 4.6 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Eine Umbuchung ist jedoch für den Fall, dass Coral Touristik keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber den Kunden/Reisenden gegeben hat, kostenlos möglich.

5.2 Bis 8 Tage vor Reisebeginn kann der Kunde/Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung des Reiseanmelders an Coral Touristik. Coral Touristik kann dem Wechsel in der Person
des Reisenden widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist Coral Touristik berechtigt, für den hierdurch entstehenden Aufwand eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € 30,00 pro Vertragsübertragung zu verlangen. Weiterhin haften der Anmelder der Reise und die Ersatzperson für die hierdurch entstehenden tatsächlichen Kosten gesamtschuldnerisch. Coral Touristik wird sich bemühen, bei den Fluggesellschaften und Hoteliers die entstehenden Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Aufgrund der Tarifbestimmungen vieler Fluggesellschaften ist es möglich, dass durch den Wechsel der Person des Reisenden Stornierungskosten für den Flug in Höhe von 100 % entstehen.

5.3 Im Falle einer Pauschalreise mit einer Linien- oder Lowcost-Fluggesellschaft ist eine Änderung des bei Buchung mitgeteilten Namens nicht möglich. Aufgrund der Tarifbestimmungen der Linien- und Lowcost-Fluggesellschaften ist eine Stornierung der Flüge gemäß der in 4.3. bis 4.6. aufgeführten Stornobedingungen erforderlich sowie eine Neubuchung. Im Falle der Buchung einer Flugpauschalreise mit Charterfluggesellschaft erheben wir im Falle eines Namenswechsels in jedem Falle eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 je Reisendem. Sofern nach den Bedingungen der Fluggesellschaft eine Stornierung des Fluges und eine Neubuchung erforderlich werden, sind die tatsächlich entstehenden Kosten zuzüglich der Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 je Reisendem vom Kunden zu tragen. Es ist daher zwingend notwendig, bei Buchung der Reise die korrekte Schreibweise aller Reiseteilnehmer, wie in den Ausweispapieren abgedruckt, anzugeben.

6. Reiseversicherungen

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Coral Touristik empfiehlt eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte.


7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde/Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.


8. Rücktritt und Kündigung durch Coral Touristik

Coral Touristik kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde/Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig (u.a. wegen nicht rechtzeitigem Zahlungseingang, mangels Kontodeckung oder aufgrund Widerspruchs) verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist

In diesem Falle behält sich Coral Touristik den Anspruch auf den Reisepreis. Allerdings wird sich Coral Touristik den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt wird, einschließlich der von den Leistungsträgern erstatteten Beträge. Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Kunde/Reisende.


9. unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände

Coral Touristik kann vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, wenn der Vertrag aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht erfüllt werden kann. Coral Touristik wird dann den Reisepreis unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt erstatten.


10.
Mitwirkungspflichten des Reisenden

10.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde/Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der Coral Touristik infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, ist der Kunde/Reisende weder berechtigt Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüchen nach § 651n BGB geltend zu machen. Der Kunde/Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel Coral Touristik am Firmensitz in Düsseldorf zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. von Coral Touristik wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Der Kunde/Reisende kann die Mängel jedoch auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10.2 Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern dieser erheblich ist, nach § 651 l BGB kündigen, hat er Coral Touristik zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe von Coral Touristik verweigert wird oder wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist.

10.3 Coral Touristik weist den Kunden darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung in Zusammenhang mit Flugreisen nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige (PIR) der zuständigen Fluggesellschaft gegenüber anzuzeigen sind. Die Schadenanzeige muss bei Gepäckbeschädigungen innerhalb von sieben Tagen, bei Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung erfolgen. Sowohl die Fluggesellschaften als auch Coral Touristik können Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn eine Schadensanzeige nicht vorliegt oder die Anzeige nicht fristgerecht erfolgte.

10.4 Der Kunde selbst ist verantwortlich für die rechtzeitige Anreise zu seinem Beförderungsmittel. Bei Flugreisen muss sich der Kunde mindestens 2 Stunden vor mitgeteilter Abflugzeit am Flughafen einfinden. Mögliche Verzögerungen bei der Anreise (z.B. Stau, Zugausfälle oder -verspätungen etc.) sind vom Kunden zu berücksichtigen.


11. Ausschluss von Ansprüchen

11.1 Coral Touristik nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Ansprüche nach den §§651i Abs. 3 Nr. 2, 4, 5, 6 und 7 BGB hat der Reisende/Kunde gegenüber Coral Touristik geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht wurde.

11.2 Ansprüche des Reisenden/Kunden wegen Reisemängeln nach den §§ 651i BGB bis §651j BGB verjähren nach Ablauf von zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.


12. Verjährung

12.1 Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Coral Touristik oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Coral Touristik beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Coral Touristik oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Coral Touristik beruhen.

12.2 Die Verjährung nach Ziffer 12.1 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

12.3 Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden und Coral Touristik Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder Coral Touristik die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


13. Beschränkung der Haftung

13.1 Die vertragliche Haftung von Coral Touristik für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

13.2 Coral Touristik haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden und die in der Leistungsausschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet sind, dass sie für den Kunden/Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Coral Touristik sind. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651 y BGB bleiben unberührt. Coral Touristik haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden den Kunden/Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich waren.

Bei diesen Fremdleistungen handelt es sich zum Beispiel um vermittelte Ausflüge, die Teilnahme an Sportkursen sowie der Besuch von Sport- oder sonstigen kulturellen Veranstaltungen.


14. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen

Coral Touristik weist vor Reiseantritt auf Pass- und Visumerfordernisse sowie Gesundheitsvorschriften des vom Kunden/Reisenden gebuchten Reiselandes hin. Coral Touristik haftet allerdings nicht für die rechtzeitige Erteilung sowie Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige Vertretung des Reiselandes, auch wenn der Kunde/Reisende Coral Touristik mit der Besorgung beauftragt hat. Dies gilt nicht bei schuldhafter Verletzung eigener Pflichten. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch Coral Touristik hat der Kunde/Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern Coral Touristik sich nicht ausdrücklich zur Beschaffung von Visa oder sonstigen Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. Der Kunde/Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu den Lasten des Kunden/Reisenden. Der Kunde/Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Maßnahmen selbst rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird ausdrücklich verwiesen.


15. Informationen über ausführendes Luftfahrtunternehmen

Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen verpflichtet Coral Touristik, den Kunden/Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird Coral Touristik dem Kunden/Reisenden zumindest die Fluggesellschaft benennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität der Fluggesellschaft feststeht, wird diese dem Kunden/Reisenden mitgeteilt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird Coral Touristik den Kunden/Reisenden so rasch wie möglich unterrichten. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften (sogenannte „Black-List“) sowie die Liste der vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigten Luftfahrtunternehmen sind als PDF-Dateien über die Internetseite www.lba.de in ihrer jeweils aktuellen Fassung für den Kunden/Reisenden abrufbar.


16. Allgemeine Bestimmungen

16.1 Einzelheiten der Reise- und Hotelbeschreibung von Coral Touristik entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Ein Irrtum wird vorbehalten. Erkennbare Druck- und Preisdarstellungs- und Rechenfehler berechtigen Coral Touristik zur Anfechtung ihrer Willenserklärung, die zum Abschluss des Reisevertrages geführt hat.

16.2 Mit der Veröffentlichung neuer Online-Angebote oder neuer Ausdrucke des vermittelnden Reisebüros aus dem Reservierungssystem verlieren alle früheren Publikationen von Coral Touristik über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

16.3 Auf den Reisevertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

16.4 Der Kunde/Reisende kann Coral Touristik am Geschäftssitz in Düsseldorf verklagen. Für Klagen seitens Coral Touristik gegen den Kunden/Reisenden ist der Wohnsitz des Kunden/Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Coral Touristik maßgebend.

16.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der hier genannten übrigen Bedingungen zur Folge.


17. Datenschutz

Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz und Datenschutzerklärung entnehmen Sie unter www.ferien-touristik.de/datenschutz.

Stand 05.02.2024